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Bundesrepublik Deutschland

Mit dem Grundgesetz wurde Deutschland als Republik gegründet, und zwar in der Struktur eines Bundesstaates. Der Bund gliedert sich in Länder. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz ausfdhrlich geregelt.

Der Bundespräsident

Der Bundespräsident wird auf 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt.  Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Die Bundesversammlung, die allein den Zweck hat, den Bundespräsidenten zu wählen, besteht aus den Mitgliedern des Bundestages sowie einer gleichen Zahl von Mitgliedern der Länderparlwnente.  Gewählt ist, wer in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit erhält, irn dritten die relative Mehrheit.  Der Bundespräsident leistet bei Amtsantritt einen Eid.

Der Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die Bundesrepublik völkerrechtlich, d.h. gegenüber anderen Staaten, internationalen Organisationen und dem Vatikan. "Vertretung" bedeutet, daß der Bundespräsident Verträge mit auswärtigen Staaten abschließt, ihre Vertreter (z.B. Botschafter, Ministerpräsidenten, Geschäftsträger, päpstliche Legaten und Nunzien) beglaubigt und empfängt, Neutralitätserklärungen abgibt, den Abbruch der diplomatischen und Konsularischen Beziehungen sowie den Beitritt zu internationalen Organisationen erklärt. "Verträge abschließen" bedeutet, daß der Bundespräsident die Ratifizierung (Ratifikation) nach Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates vornimmt, indem er die Ratifikationsurkunde unterzeichnet. Erst mit dem Austausch oder der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden tritt der internationale Vertrag in Kraft.

Vokabeln:

1. Gesetz n -es, -e – закон

Grundgesetz n – основной закон, конституция. Weimarer Verfassung

Gesetzentwurf m – законопроект    Syn. Gesetzvorlage f

2. Staatsoberhaupt n – глава государства

3. Bund m -es – федерация

Bundesstaat m -(e)s, -en – федеративное государство vgl. Bundesland n -es,

Bundesländer – федеральная земля  Bundesversammlung f – федеральное собрание

Bundesgezetzgebung f – федеральное законодательство

4. Wahl f -en – выбор, выборы  vgl. Auswahl f – выбор (eine große Auswahl)Wahlen zum Bundestag ausschreiben – назначать выборы в Бундестаг

Wahlgang m – тур выборов; Wahlperiode f – срок полномочий

5. Amt n -es, Ämter – должность, пост; Amt ausüben – исполнять обязанности;

amtlich adj. – официальный, должностной (Tätigkeit) Beamte m -n, -n – госслужащий; чиновник

6. Vertreter m -s, f -, - представитель

einen Vertreter beglaubigen - аккредитовать, empfangen - принять

Botschafter m - посол (außerordentlicher und bevollmächtigter)

Ministerpräsident m -en, -en - премьер-министр

Geschäftsträger m -s, -, - поверенный в делах

7. Neutralitätserklärung f - заявление о нейтралитете

die Neutralitätserklärung abgeben - сделать заявление о нейтралитете

8. Beziehungen f pl - отношения

Beziehungen aufhehmen - установить, abbrechen - разорвать

Aufnahme der Beziehungen - установление отношений;

Abbruch der Beziehungen - разрыв отношений

9. Urkunde f-,-n - документ; öffentliche Urkunde - официальный документ

eine Urkunde unterzeichnen - подписывать; hinterlegen - отдать на хранение;

Urkunde austauschen - обменяться документами

Ratifikationsurkunde f - ратификационная грамота

10. Beitritt m (zu, Dat) - вступление (zu einer intemationalen Organisation)

beitreten (zu, Dat) s - вступить

11. Zustimmung f - согласие, одобрение

12. ausüben vt - осуществлять (Kontrolle)

13. Verwaltung f - управление

14. Geschäftsordnung f - регламент

Texterläuterungen

1. einen Eid leisten - приносить присягу

2. völkerrechtlich vertreten - представлять в международном аспект

3. indem тем, что; таким образом, что (придаточное предложение образа действия)

4. das Gesetz ausfertigen — промульгировать

5. nach Gegenzeichnung - после контрасигнации

6. d. h. = das heißt - то есть

Übungen zum Text

ÜBUNG I. Beantworten Sie die folgenden Fragen!

1. Welchen Zweck hat die Einberufiing der Bundesversammlung?

2. Wie wird der Bundespräsident gewählt?

3. Wie vertritt der Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich?

4. Was heißt „Der Bundesprösident schließt internationale Verträge ab"?

ÜBUNG 2. Übersetten Sie den Text I schriftlich!

ÜBUNG 3. Lemen Sie die folgenden Wortgruppen! Bilden Sie Sätze!

als Republik gründen; sich in Länder gliedem; auf 5 Jahre wählen; zur Hälfte aus den Mitgliedem des Bundestages bestehen; die absolute relative Mehrheit erhalten; die BRD gegenüber anderen Staaten vertreten; Vertrüge mit den auswärtigen Staaten abschließen; einen Vertreter empfangen; die Neutralitätserklärung abgeben; diplomatische Beziehungen aufnehmen / abbrechen; Abbruch der diplomatischen Beziehungen erklären; Botschafter beglaubigen; die Ratifizierung des Vertrages vornehmen; einen internationalen Vertrag abschließen / kündigen; Ratifikationsurkunden austauschen; den Bundestag einberufen; das Gesetz verkünden; einer internationalen Organisation beitreten; das Begnadigungsrecht ausüben; Bundesrichter ernennen / entlassen

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